Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Folgende Bedingungen müssen wir zum Vertragsinhalt machen, auch wenn wir bei allen Geschäften im besten Interesse unserer Kunden handeln. Ein ordnungsgemäßer Geschäftsablauf erfordert die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1. Allgemeines
Allen Lieferungen und Leistungen der Fa. ANDREAS FUCHS MANUFAKTUR liegen diese Geschäftsbedingungen zugrunde. Abweichende und/oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Die nachstehend angeführten Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten durch die erfolgte Auftragserteilung als Bestandteil des Vertrages. Abweichende Einkaufsbedingungen des Käufers gelten nur, wenn diese schriftlich durch uns anerkannt wurden.
2. Angebote und Auftragsbestätigung
Angebote sind grundsätzlich unverbindlich, soweit nicht anders vereinbart bzw.schriftlich im Angebot vermerkt, basierend auf der schriftlichen oder mündlichen Anfrage des Kunden. Wir bemühen uns dennoch die Angebote 12 Wochen nach Erstellung gültig zu halten, ein rechtlicher Anspruch besteht allerdings nicht, soweit die Gültigkeit nicht ausdrücklich bestätigt und im Angebot vermerkt. Alle Aufträge, Abmachungen und mündliche Absprachen müssen von uns schriftlich bestätigt werden. Die Auftragsübernahme erfolgt unter Vorbehalt der rechtzeitigen Selbstbelieferung, sicherer Ankunft der bestellten Ware sowie rechtlicher und zolltechnischer Möglichkeiten der Einfuhr. Soweit nicht als verbindlich bezeichnet, sind etwaige Anlagen an das Angebot, wie z.B. Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben als angenähert anzusehen. In Zusammenhang mit Angeboten gegebene Informationen und Empfehlungen, erfolgen nach bestem Wissen und aufgrund der eigenen Erfahrungen und sind unverbindlich, soweit nicht schriftlich bestätigt.
3. Lieferung und Lieferzeiten
ANDREAS FUCHS MANUFAKTUR wird nach Möglichkeit die vereinbarten oder angegebenen Lieferzeiten pünktlich einhalten. Werden diese um mehr als sechs Wochen überschritten, so hat der Kunde das Recht, eine Nachfrist mit dem Hinweis zu setzten, dass er die Abnahme des Kaufgegenstands nach Ablauf der Frist ablehnt. Diese Nachfrist muss mindestens 4 Wochen betragen. Kommt sodann eine Einigung über ein neues Lieferdatum nicht zustande, so kann der Kunde nach Ablauf der Nachfrist durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten. Sollte der Käufer im Fall des Verzugs oder der Unmögichkeit Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, so beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit auf höchtens 5% des Kaufpreises und umfasst lediglich den Ersatz des unmittelbaren Schadens, also insbesondere nicht Ersatz des entgangenen Gewinns oder eines sonstigen mittelbaren Schadens. Ansprüche auf Schadensersatz wegen eines Deckungskaufes durch den Käufer werden grundsätzlich ausgeschlossen. Weitergehende Ansprüche des Käufers – insbesondere auf Lieferung – sind ausgeschlossen. Unvorhergesehene Betriebsstörungen, höhere Gewalt, Force Majeur und Störungen verursacht durch hoheitliche Entscheidungen in den Herstellungsländern (z.B. Schließung von Steinbrüchen) und somit nicht rechtzeitige Selbstlieferung berechtigen uns zur Hinausschiebung oder Aufhebung der Lieferverpflichtungen. Lieferungen von unserem Lager durch uns oder durch unseren Erfüllungshilfen, erfolgen frei Lager oder Baustellen und beinhalten nicht das Abladen der Ware, es sei denn, dass ausdrücklich Kranentladung vereinbart wurde. Der Käufer muss für geeignetes Entladegerät sorgen. Entstehende Mehrkosten wie Standzeiten, Weitertransport oder Einlagerung, die durch nicht rechtzeitige Entladung infolge von fehlendem Entladegerät oder Personal entstehen, trägt der Käufer. Die Baustelle muss sicher angefahren werden können, Wende und Abfahrtsmöglichkeiten müssen vorhanden sein. Die Lieferung erfolgt während der normalen Geschäftszeiten oder nach Vereinbarung. Der Verkäufer ist nicht verantwortlich für eventuelle Verspätungen durch den Frachtführer.
4. Transporte
Alle bei ANDREAS FUCHS MANUFAKTUR erworbenen Materialien verstehen sich ab Lager Ismaning. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware durch ein externes Transportunternehmen angeliefert wird. Auch dann, wenn diese sich noch auf dem Lkw befindet. Bei Lieferung mit vereinbarter Kranentladung gilt dies, sobald die Ware abgesetzt worden ist. Beanstandungen wegen Transportschäden hat der Kunde unmittelbar gegenüber dem Transportunternehmen innerhalb der dafür vorgesehenen Fristen geltend zu machen. Insbesondere sind Bruch und Diebstahl während des Transportes sowie Vollständigkeit der Packstücke sofort bei/nach Entladung zu überprüfen und bei etwaigen Beanstandungen diese dem Frachtführer zu melden und auf dem Frachtbief zu vermerken. Beanstandungen bei Verpackung und Menge berechtigen jedoch nicht zur Annahmeverweigerung der gelieferten Ware. Der Käufer hat in diesem Fall uns sofort telefonisch zu informieren und ein weiteres Vorgehen mit uns abzusprechen, welches sogleich schriftlich bestätigt werden muss.
5. Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise sind rein Netto und die Mehrwertsteuer wird in gesetzlich vorgeschriebener Höhe separat ausgewiesen. Bei Vertragsabschluss mit der ANDREAS FUCHS MANUFAKTUR ist eine Anzahlung in Höhe von MINDESTENS 40% des gesamten Bruttobetrags fällig. Eventuell angefragte Frachtkosten oder sonstige Extrakosten erfolgen nach bestem Wissen ohne Gewähr, insbesondere vorbehaltlich der Richtigkeit der Entfernungsangaben. Transportpreise werden gem. Auslagen berechnet und angeboten. Preise in den besonders angefragten Angeboten basieren auf den Angaben des Kunden über Material, Beschaffenheit und Ausführung. Rechnungen der ANDREAS FUCHS MANUFAKTUR sind sofort fällig ohne jeden Abzug zahlbar, soweit nichts anderes vereinbart und in der Auftragsbestätigung schriftlich vermerkt. Warenabholung bzw. Lieferung erst nach Eingang der Restzahlung möglich. Ergeben sich nach Abschluss eines Liefer- oder Kaufvertrags Zweifel an Zahlungsfähigkeit oder Zahlungswilligkeit des Käufers, so sind wir berechtigt, Vorauskasse oder Sicherheitsleistung oder die sofortige Begleichung etwa offener Forderungen zu verlangen, auch wenn diese noch nicht fällig sind. Zahlungsverzug bei bestehenden Forderungen, auch teilweise offene Forderungen, aus einem langfristigen, bestehenden Liefervertrag berechtigt uns vom Vertrag zurückzutreten und somit eine weitere Lieferung zu stoppen. Ab dem 14. Tag nach Rechnungsdatum ist die ANDREAS FUCHS MANUFAKTUR zur Zahlung der Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatzes der Europäischen Zentralbank (EZB) gemäß § 1 Absatz 1 des deutschen Diskontsatzüberleitungsgesetzes (DÜG) verpflichtet. Nach Wegfall des Basiszinssatzes ist Grundlage der vorstehenden vereinbarten vertraglichen Verzugszinsen das jenige Steuermittel der EZB, das entsprechend § 1 Absatz 2 DÜG als Bezugsgröße für Deutschland amtlich festgelegt wird. Vorstehendes entfällt, soweit wir höhere Verzugszinsen oder der Käufer eine geringere Belastung der ANDREAS FUCHS MANUFAKTUR nachweist, ohne dass einer vorherigen Mahnung bedarf. Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen. Etwaige Spesen gehn zu Lasten des Kunden. Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder gerichtlich rechtskrätig festgestellten Forderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur dann geltend machen, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
6. Reklamationen
ANDREAS FUCHS MANUFAKTUR sichert die Lieferung einwandfreier Waren gemäß Beschreibung in der Auftragsbestätigung, im Rahmen seiner Sorgfaltpflicht, zu. Für nicht in erster Sortierung gelieferter Ware übernehmen wir keine Gewähr. Beanstandungen wegen Lieferumfang, Sachmängel, Maßgenauigkeit, Falschlieferung und Mengenabweichungen sind, soweit diese durch zumutbare Untersuchungen feststellbar sind, unverzüglich, spätestens jedoch binnen einer Woche nach Erhalt der Ware bzw. vor Einbau schriftlich geltend zu machen. Bei berechtigten Beanstandungen wird der Verkäufer Fehlmengen nachliefern und im übrigen unter Vorbehalt des Ausschusses nach ihrer Wahl die Ware umtauschen, sie zurücknehmen oder dem Käufer das Recht auf RückgaÅNngigmachung des Vertrags (Wandlung) oder Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu. Wenn der Fehler nicht beseitigt werden kann oder für den Kunden weitere Nachbesserungsversuche unzumutbar sind, kann der Kunde anstelle der Nachbesserung nach seiner Wahl Wandlung oder Minderung verlangen. Im übrigen sind weitergehende Ansprüche des Kunden, welche mit einer mangelhaften oder falschen Lieferung zusammenhängen, ausgeschlossen, und zwar gleichgültig, auf welchen Rechtsgrund diese gestützt sein mögen (z.B. auch unerlaubte Handlung, positive Vertragsverletzung und Verletzung von Pflichten bei den Vertragsverhandlungen). Dieser Ausschluss gilt nicht für einen Schaden, der auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung von ANDREAS FUCHS MANUFAKTUR oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruht. Auch bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften bleibt Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung unberührt. Bei angemeldeten Beanstandungen ist ein Weiterverkauf bzw. eine Verarbeitung der gelieferten Ware, auch teilweise, seitens des Käufers ausgeschlossen, ansonsten verfallen jegliche Verpflichtungen unsererseits auf Gewährleistung oder Ersatz.
7. Eigenschaften von Naturstein
Unsere Auftragsbestätigung ist für Art und Umfang der Lieferung maßgebend. Weitergehend gelieferte Bilder oder Muster können keine Zusicherung über Beschaffenheit, Struktur und Farbe des gelieferten Materials darstellen. Verschiedenfarbige Einschlüsse in Naturstein und Graniten insbesondere, sind handelsüblich und stellen keinen Reklamationsgrund dar. Dies gilt ebenso für leichte Farbabweichungen, Trübungen, Änderungen, Poren und branchenüblichen Reparaturen einzelner Stücke durch Steinkitt, Polyesterharz oder ähnlichen Produkten. Ebenso sind einige Gesteinssorten leicht porös und weisen kleine Löcher auf, die auch durch sorgfältiges Polieren nicht vermieden werden können. Auch diese poröse Struktur stellt keinen Reklamationsgrund dar. Der Auftraggeber hat mit Wechselfällen zu rechnen, die bei Naturstein vorkommen. Bei Fertigarbeiten und Platten, soweit nicht als kalibrierte Ware bestellt, sind Toleranzen in der Stärke von bis zu 10% möglich, wobei wir uns aber bemühen, die Toleranzen auf +/- 1mm in der Stärke bzw. +/- 5mm im Maß zu beschränken. Bei bestimmten Produkten können nur größere Abweichungen garantiert werden, die wir aber in einem solchen Fall gesondert im Angebot bzw. der Auftragsbestätigung ausweisen. Nicht näher maßbezeichnete Ausführungsmerkmale wie z.b. “gefast” werden von uns handelsüblich angefertigt.
8. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises durch den Kunden in unserem Eigentum. Der Eigentumsvorbehalte bleibt auch bestehen für alle Forderungen, die wir gegen den Käufer im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand, z.B. aufgrund von Verlegearbeiten sowie sonstiger Leistungen, nachträglich erwerben. Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes ist der Käufer zum Besitz und vertragsmäßigen Gebrauchs des Kaufgegenstandes berechtigt, solange er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt und seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung fristgerecht nachkommt. Der Kunde ist verpflichtet der ANDREAS FUCHS MANUFAKTUR alle im Rahmen einer Rechteverfolgung aus vereinbartem Eigentumsvorbehalt erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Wir behalten uns das Eigentums- und Urheberrecht für von uns angefertigte Zeichnungen, Abbildungen und auch Kostenvoranschläge und Angebote vor. Sie dürfen nicht an Dritte, ohne unsere Zustimmung, weiter gegeben werden. Weiterhin behalten wir uns das Recht vor, von angefertigten Produkten Photos zu machen und diese auf unserer Website als Produktbeispiel oder Referenzhinweis zu veröffentlichen. Ebenso können wir die Photos in unseren Produktkatalogen oder für Werbemaßnahmen verwenden.
9. Datenschutz
ANDREAS FUCHS MANUFAKTUR ist berechtigt, die im Rahmen der Geschäftbeziehungen erforderlichen personenbezogenen Daten des Kunden im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu erheben, zu speichern und zu verarbeiten. Diese werden selbstverständlich vertraulich behandelt und niemals an Dritte weitergegeben.
10. Rücknahme
Die Rücknahme von gelieferten Waren ist grundsätzlich ausgeschlossen. Bei freiwilliger Rücknahme erfolgt eine Gutschrift nach Abzug von 15% Umschlagkosten des Warenwerts zuzüglich eventuellen Rückholkosten.
11. Ergänzung
Die Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine neue Bestimmung, die in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Verträge, die unter Einschluss dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossen wurden, ist München. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, dies gilt insbesondere für Aufträge mit Kunden, die ihren Firmensitz im Ausland haben.
Rosenheim – 01.08.2016
Andreas Fuchs Manufaktur
Herr Andreas Fuchs
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85567 Grafing bei München, Germany
+49 173 - 814 68 60
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